Für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: Die DGUV V3 Prüfung Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz spielen in unserem beruflichen Alltag eine große Rolle. Insbesondere dort, wo elektrische Geräte und technische Anlagen zum Einsatz kommen, ist es wichtig, vorbeugende Maßnahmen zu treffen, die die Gesundheit der Belegschaft während der Arbeitszeit gewährleisten.
Für die Prüfung von elektrischen Geräten und Anlagen hat die deutsche gesetzliche Unfallversicherung – kurz DGUV – die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 entwickelt. Diese Vorschrift ist die Grundlage für die DGUV V3 Prüfung.
In dem folgenden Ratgeber erfahren Sie, was sich hinter der Prüfung verbirgt, wer zur Durchführung befugt ist und wie eine Missachtung der Beauftragung sanktioniert wird.
Was ist die DGUV?
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ist die Dachorganisation aller deutschen Berufsgenossenschaften. Als diese ist die DGUV zuständig dafür, Arbeitsunfälle präventiv zu vermeiden. Damit die Arbeitssicherheit in einem Betrieb gewährleistet werden kann, hat die DGUV mehrere Unfallverhütungsvorschriften entwickelt. Hierzu zählt auch die DGUV Vorschrift 3.
Was bedeutet die DGUV V3 Prüfung für den Betreiber einer elektrischen Anlage?
Gerade dort, wo elektrische Betriebsmittel und technische Anlagen betrieben werden, lauern häufig Gefahren, die sich negativ auf die Gesundheit der Arbeitnehmer auswirken.
Um den Arbeitsschutz in diesen Betrieben sicherzustellen, wird eine DGUV V3 Prüfung durchgeführt. Die Prüfung bezieht sich auf alle ortsfesten und ortsveränderlichen Maschinen und Anlagen. Ziel der Arbeit, die nur von einer Fachkraft für Arbeitsschutz ausgeführt werden darf, ist die Gewährleistung der einwandfreien Funktionsfähigkeit der geprüften Geräte. Denn nur so ist es möglich, den mit der Bedienung dieser Geräte beschäftigten Personenkreis vor einem Unfall zu bewahren.
Jede DGUV V3 Prüfung folgt einem bestimmten Schema. Sie beginnt mit einer Vorbesprechung und endet mit der Übergabe des Prüfprotokolls.
Wer muss die Prüfung beauftragen?
Sie sind für eine Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 bei einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verantwortlich, wenn Sie Betreiber von elektrischen Betriebsmitteln, Elektrogeräten oder technischen Anlagen sind. Dies ist nicht nur in einem Produktionsbetrieb der Fall. Auch in einem reinen Bürobetrieb – z. B. in einer Rechtsanwaltskanzlei – kommen Drucker, Computer, Scanner und andere elektrische Geräte zum Einsatz, die in die Prüfungshandlungen der elektrofachkraft einbezogen werden.
Die Verantwortung der Prüfung ist mit der Verpflichtung verbunden, dass Sie eine Elektrofachkraft mit der Prüfung beauftragen und sich abschließend die Ordnungsmäßigkeit der Durchführung einer DGUV V3 Prüfung bestätigen lassen. Diese Bestätigung erhalten Sie mit der Übergabe des Prüfprotokolls.
Welche Geräte müssen bei einer DGUV V3 Prüfung einbezogen werden?
Damit die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine ordnungsgemäße Prüfung durchführen kann, kontrolliert sie den Zustand und die Funktionstüchtigkeit aller in einem Betrieb vorhandenen Betriebsmitteln, ortsfesten Anlagen und ortsveränderlichen technischen Geräte.
Zu den Betriebsmitteln zählen alle technischen Anlagen oder Elektrogeräte, die Sie in Ihrem Betrieb einsetzen. Diese Elektrogeräte müssen nicht zwingend dem Arbeitseinsatz dienen. Dies bedeutet, dass auch eine Kaffeemaschine in der Teeküche Gegenstand der Elektrogeräteprüfung ist.
Zum Prüfungsumfang gehören aber auch alle ortsfesten und alle ortsveränderlichen Geräte und Anlagen, die elektrisch betrieben werden und in Ihrem Unternehmen zum Einsatz kommen.
Ortsfeste elektrisch betriebene Anlagen sind entweder fest mit dem Erdboden verbunden oder können nur schwer von einem Ort zum anderen gebracht werden. Kennzeichnend ist außerdem, dass diese Geräte über keine Tragevorrichtung verfügen. Hierzu zählen z. B. stationär angebrachte elektrische Anlagen wie Kühlschränke oder Deckenlampen.
Ortsveränderlich elektrisch betriebene Geräte können während eines Arbeitseinsatzes von einem Ort zu einem Standort verbracht werden. Ebenso wie bei den ortsfesten elektrisch betriebenen Geräten, sind auch ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel mit einem Netzstecker ausgestattet.
Mit der regelmäßigen Beauftragung der Durchführung einer Prüfung schließen Sie aus, dass es infolge eines größeren Betriebsausfalls zu größeren Schäden kommt. Zudem können sie nicht haftbar gemacht werden, weil Sie Ihre Verpflichtung mit der Beauftragung und der Abnahme der Prüfung erfüllt haben.
Wer ist zur Durchführung der Prüfung befugt?
Die Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 darf nur von einer versierten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Haben Sie einen Posten in Ihrem Unternehmen mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit besetzt, können Sie diese Person mit der Durchführung der Prüfung beauftragen. Bedenken Sie aber, dass diese Person eine besondere Eignung besitzen muss. Dies bedeutet, dass die Person eine mindestens eine einjährige Berufserfahrung besitzt und bestenfalls in der Vergangenheit eine DGUV V3 Prüfung durchgeführt hat.
Beschäftigen Sie in Ihrem Unternehmen keine Elektrofachkraft, wenden Sie sich an einen Elektrofachbetrieb, der sich für die Durchführung der Prüfung verantwortlich fühlt.
Wie ist der Ablauf einer Prüfung, die dem Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit dient?
Jede Prüfung, die der Arbeitssicherheit dient, beginnt mit einer Vorbesprechung. Hierbei können Sie die beauftragte Fachkraft z. B. über ein elektrisches Gerät informieren, das Sie gerade erst in Betrieb genommen haben.
Die eigentliche Prüfung findet in drei Phasen statt. Sie beginnt mit der Sichtungsprüfung. Hierbei sichtet die Elektrofachkraft alle zu prüfenden Geräte und kontrolliert deren Zustände. Kleinere Mängel werden sofort behoben. Ergeben sich größere Mängel, müssen diese repariert werden. Ist die Reparatur einer Anlage oder eines technischen Geräts nicht sinnvoll, kann der Prüfer das Gerät auch stilllegen.
Mit der Messprüfung leitet die Elektrofachkraft die zweite Phase der Prüfung ein. Hierbei werden alle elektrischen Leitungen und deren Widerstände überprüft.
Zuletzt führt die Elektrofachkraft die Funktionsprüfung durch. Hierbei werden alle Geräte nochmal unter dem Aspekt der Funktionstüchtigkeit unter die Lupe genommen.
Zum Schluss der Prüfung erhalten Sie ein Prüfprotokoll. Hiermit können Sie gegenüber öffentlichen Stellen nachweisen, dass in Ihrem Unternehmen eine ordnungsgemäße Prüfung stattgefunden hat.
Wie oft muss eine DGUV V3 Prüfung wiederholt werden?
Damit der Arbeitsschutz dauerhaft gewährleistet werden kann, sollte die Prüfung in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Die einzelnen Prüffristen ergeben sich aus der DGUV V3. Im besten Fall lassen Sie Ihre elektrischen Geräte und Anlagen alle sechs Monate von einer Elektrofachkraft überprüfen. Diese ist im Übrigen berechtigt, ein kürzeres Intervall bis zur nächsten Prüfung festzusetzen.
Wie wird der Nachweis über die Prüfung geführt?
Als Nachweis der Ordnungsmäßigkeit einer durchgeführten Prüfung erhalten Sie schließlich ein Prüfprotokoll. Hier hält die Elektrofachkraft neben dem Prüfergebnis auch den Termin für die nächste Prüfung fest.
Kommt es trotz einer durchgeführten Prüfung zu einem Arbeitsunfall, der auf den Defekt einer elektrischen Anlage zurückzuführen ist, können Sie mit diesem Prüfprotokoll den Nachweis über die durchgeführte Prüfung gegenüber allen öffentlichen Stellen erbringen.
Wie wird die Missachtung einer Prüfungsbeauftragung sanktioniert?
Haben Sie – vorsätzlich oder fahrlässig – vergessen, einen Prüfer zu beauftragen oder einen festen Termin zur Durchführung der Prüfung nicht wahrgenommen, ist der Gesetzgeber berechtigt, Sanktionen gegen Sie zu verhängen.
Zum einen werden sie haftbar gemacht, für die gesundheitlichen und finanziellen Folgen, die ein geschädigter Arbeitnehmer gegen Sie geltend machen kann. Dies beinhaltet auch den Anspruch auf Schmerzensgeld nach dem bürgerlichen Recht. Zum anderen müssen sie damit rechnen, dass die zuständige Berufsgenossenschaft die Leistung einer Entschädigungszahlung verweigert.
Fazit
Um die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz in einem Betrieb sicherzustellen, in dem elektrische Geräte und technische Anlagen zum Einsatz kommen, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 entwickelt.
Wer elektrische Geräte oder technische Anlagen in seinem Betrieb einsetzt, ist für die Beauftragung der Prüfung verantwortlich. Durchgeführt werden darf diese Prüfung nur von einer im elektrischen und elektronischen Bereich versierten Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In die DGUV V3 Prüfung müssen alle Geräte einbezogen werden, die elektrisch betrieben werden. Unabhängig ist, ob Sie diese Geräte als ortsfeste oder ortsveränderliche Betriebsmittel in Ihrem Unternehmen einsetzen.
Die gesamte Prüfung setzt sich aus mehreren Einzelprüfungen zusammen. Zunächst führt die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Sichtungsprüfung durch. Es folgen die Messprüfung und die Funktionsprüfung.
Damit der Arbeitsschutz dauerhaft gewährleistet werden kann, muss die Prüfung in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Als Richtwert sehen die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV einen Zeitraum von sechs Monaten vor. Die Elektrofachkraft kann aber auch ein kürzeres Intervall bis zur nächsten Prüfung festsetzen.
Damit der Betreiber eines elektrischen Geräts oder einer technischen Anlage einen Nachweis für die Durchführung der Prüfung in Händen hält, übergibt die Elektrofachkraft ihm nach der Prüfung ein Prüfprotokoll. Damit halten sie den Nachweis in Händen, dass in Ihrem Betrieb eine ordnungsgemäße Prüfung durchgeführt wurde.
Missachten Sie die Beauftragung einer Prüfung, obwohl Sie hierzu verpflichtet sind, können Sie bei Eintritt eines Schadens für die gesundheitsgefährdenden und finanziellen Folgen haftbar gemacht werden. Denn die Berufsgenossenschaft kann in diesem Fall eine Entschädigungszahlung verweigern.